Auch die Abschlagzahlungen und das Fördervolumen erhöhen sich auf bis zu 100.000 € und 1,5 Millionen € pro Monat und Betrieb.

Im Einzelhandel können jetzt bis zu 100 Prozent Abschreibungen auf Saisonware als Fixkosten angesetzt werden – also zum Beispiel Weihnachtsartikel, Winterkleidung oder auch Feuerwerkskörper. Auch in der Reisebranche werden Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen umfassend berücksichtigt. Und für Soloselbständige wird die Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt, die maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 € angehoben.„Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, betonte Finanzminister Olaf Scholz nach dem Bund-Länder-Beschluss.Die Abschlagszahlungen sollen im Februar kommen, die endgültigen Bescheide dann ab März.

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