Öffnen/Schließen: Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen wird der Gaspreis von Anfang März an auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt.

Das gilt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer also mehr als 12 Cent zahlt, für den sinken die monatlichen Kosten.Für jede über die 80 Prozent hinausgehende Kilowattstunde müssen Kundinnen und Kunden den festgelegten Preis ihres jeweiligen Tarifs zahlen. Es lohnt sich also, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen: Je weniger man nutzt, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Preisbremse liegt - und desto weniger zahlt man.Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Dabei gilt: Die Entlastung bleibt bei den Kundinnen und Kunden, auch wenn man mehr als 20% gespart hat.Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einer 100 Quadratmeter großen Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent pro kWh, also 100 Euro im Monat - ihr neuer Gaspreis bei 22 Cent. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie also 275 Euro statt bisher 100 € im Monat zahlen. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich aber nur 175 Euro, auch wenn ihr Verbrauch gleich hoch bleibt. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück - wenn sie zum Beispiel 20 Prozent spart, bekommt sie 660 Euro zurück, wenn sie 30 Prozent spart, sogar 990 €.Der Strompreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Firmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Auch hier gilt dies für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.Die Preisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung maximal bis zum 30. April 2024 ist im Gesetz angelegt.Öffnen/Schließen: Was muss ich tun, damit ich von den Energiepreisbremsen profitiere?Nichts. Du wirst automatisch entlastet – die Versorgungsunternehmen müssen die Entlastungen an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben und sie außerdem bis spätestens 1. März über die bisherige sowie künftige Höhe der Abschlags- oder Vorauszahlung informieren. Falls Du einen Dauerauftrag eingerichtet hast, denke daran, ihn anzupassen. Wenn Du zur Miete wohnst, erhältst Du die Entlastung in der Regel über die Heizkostenrechnung, die Du im kommenden Jahr von Deinem Vermieter erhältst.Übrigens: Beim Verbraucherportal Finanztip kannst Du überprüfen, ob Dein Anbieter Deinen Rabatt falsch berechnet hat. Hat er falsch gerechnet, kannst Du dort ein Musterschreiben herunterladen und ihn zur Korrektur auffordern.Öffnen/Schließen: Wie ermitteln Versorger den Gas- oder Stromverbrauch eines Haushalts?Die Höhe der Bremsen wird aus dem Jahresverbrauch errechnet, den der Versorger für September 2022 prognostiziert hat.Öffnen/Schließen: Welcher Wert wird angenommen, wenn es keinen Vorjahresverbrauch gibt oder nach September der Versorger gewechselt wurde?In diesem Fall wird geschätzt. Wenn Deinem Lieferanten keine Prognose vorliegt, kann er die Prognose Deines Netzbetreibers heranziehen. Wenn Du bereits absehen kannst, dass sich Dein Verbrauch im Laufe des Jahres deutlich ändern wird, kannst Du mit Deinem Versorger oder Netzbetreiber in Kontakt treten.Öffnen/Schließen: Was tun, wenn der vom Versorger angenommene Verbrauch zu niedrig erscheint?Der angenommene Verbrauch bezieht sich auf einen abgeschlossenen Zeitraum, an dem Wert kann man nichts ändern. Sind Verbraucherinnen und Verbraucher der Ansicht, ihr Versorger habe einen falschen Wert zugrunde gelegt, sollten sie diesen kontaktieren und um eine Korrektur bitten.Öffnen/Schließen: Wie kommen Mieterinnen und Mieter an die Entlastung, wenn der Vermieter Vertragspartner des Versorgers ist?Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen mit der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung anteilig an die Mietenden weiterzugeben. Der Anteil muss in der Abrechnung klar ausgewiesen sein. Deine Betriebskosten-Vorauszahlung ist seit dem 1. Januar 2022 aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhöht worden? Vermieter, müssen die Vorauszahlungen ab 1. März 2023 in angemessener Höhe anpassen: Der Rabatt wird dann jeden Monat mit der monatlichen Vorauszahlung verrechnet. Das gilt auch für 2022 neu abgeschlossene Mietverträge. Dein Vermieter ist allerdings nur dann sofort zur Anpassung verpflichtet, wenn die Änderung der Vorauszahlung mehr als 10 Prozent beträgt. Wenn die Erhöhung unter 10 Prozent liegt, wird der Rabatt durch die Gaspreisbremse mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet, die meist im Folgejahr kommt.Ein Beispiel: Wenn also ein Vermieter im Herbst 2022 die monatliche Vorauszahlung von 120 Euro auf

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