Die Grundsätze des Rechtsstaats gelten immer – in normalen Zeiten ebenso wie natürlich auch in der Pandemie.

Und das heißt: „Es ist völlig klar, dass Grundrechtseinschränkungen nur so lange zu rechtfertigen sind, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie unbedingt notwendig sind“, sagte der Kanzlerkandidat und Vizekanzler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Donnerstag.„Wir sollten uns in dieser Frage nicht von vermeintlichen Gerechtigkeitsdebatten leiten lassen, sondern die Frage einzig und allein unter medizinischen Gesichtspunkten betrachten“, betont Scholz. Die Frage sei, ob eine Ausgangssperre für Bürgerinnen und Bürger, von denen keine Gefahr ausgehe, aus virologischer Sicht sinnvoll sei. „Ich glaube nicht. Und dann ist sie auch rechtlich nicht mehr begründbar.“Justizministerin Christine Lambrecht wird darum sehr schnell eine Verordnung auf den Weg bringen für mehr Freiheiten. Die SPD dringt darauf, dass Bundestag und Bundesrat dann zügig beraten und beschließen. Und das darf nicht bis Ende Mai dauern.

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