"In der Tschechischen Republik haben wir ein hohes Maß an Schutz der Tiere vor Tierquälerei und die Einhaltung aller Vorschriften wird von Veterinärinspektoren kontrolliert.

Meine Priorität ist es, den Tierschutz weiter zu verbessern, und deshalb habe ich diesen Vorschlag vorgelegt, der die Überwachung der Behandlung von Tieren verstärken und gleichzeitig das Risiko von Exzessen minimieren soll, die in der Vergangenheit aufgetreten sind", sagte Landwirtschaftsminister Marek Výborný (Christdemokraten). Die Verpflichtung, den Schlachthof mit einem Kamerasystem auszustatten, gilt, wenn sich lebende Tiere im Schlachthof befinden, und gilt für die Bereiche zum Entladen und Überfüttern von Tieren. Dies gilt nicht für Schlachthöfe, in denen Geflügel, Kaninchen und Hasen geschlachtet werden. Die Geflügelschlachtbetriebe in der Tschechischen Republik sind mit modernen Technologien für das Verladen, Transportieren und Entladen von Geflügel ausgestattet, oft mit einem minimalen Anteil und Einfluss menschlicher Arbeitskräfte bei der Handhabung von Schlachtgeflügel." Neu gebaute Schlachthöfe müssen von Beginn ihres Betriebs an mit Kameras ausgestattet sein. Die Novelle gibt den bestehenden Schlachthöfen Zeit, um ab Anfang 2026 Kamerasysteme einzurichten und zu betreiben", sagte Landwirtschaftsminister Marek Výborný.Za der Gesetzentwurf sieht die Verhängung einer Geldbuße von bis zu 200.000 CZK vor, wenn die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kamerasystems verletzt werden. Würde Tierquälerei in einem Schlachthof stattfinden, würde ein solches Verhalten nach einer anderen Bestimmung als der über Videoüberwachungssysteme geahndet. Bei Misshandlung von Tieren kann der Schlachthofbetreiber mit einer Geldstrafe von bis zu 3 Mio. CZK belegt werden. Die Novelle des Tierschutzgesetzes ist Teil des Entwurfs zur Novellierung des Veterinärgesetzes, der vor allem die Bereiche Veterinärhygiene und Tiergesundheitsschutz betrifft, in denen die Anforderungen der EU-Verordnungen angepasst werden. Die Novelle bringt auch bürokratische Erleichterungen. Bei der Ausstellung nationaler Veterinärbescheinigungen für die Verbringung von Nutztieren ist keine Veterinärbescheinigung in Papierform mehr erforderlich, ein elektronisches Formular genügt. Der Entwurf zur Änderung des Veterinärgesetzes bringt unter anderem Änderungen bei den Entschädigungen für die Beseitigung gefährlicher Krankheiten in landwirtschaftlichen Betrieben. Bisher wurde die gesamte Desinfektion des Hofes aus dem Staatshaushalt bezahlt, jetzt wird nur noch die Vordesinfektion übernommen, die für die schnelle und sichere Beseitigung der Krankheit notwendig ist.

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