Berlin, 21.

Februar 2020. Die stellvertretende Bundessprecherin Beatrix von Storch, Mitglied im Innenausschuss des Bundestages, erklärt zu den aktuellen Entwicklungen im Fall des Amoklaufes von Hanau: „Der Generalbundesanwalt hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im  vergangenen November von dem Verfolgungswahn und dem extremistischen Weltbild des Mordschützen von Hanau gewusst hat. Trotzdem ist nichts geschehen. Er ist offensichtlich nicht überwacht worden, sein Waffenschein ist nicht eingezogen worden – das ist ein totales Versagen der Bundesbehörden. Die richtige Reaktion ist jetzt nicht, dieses furchtbare Verbrechen parteipolitisch gegen die AfD zu instrumentalisieren. Die Forderung, über die wir jetzt sprechen müssen, ist der Rücktritt des Generalbundesanwaltes.“ Der Beitrag Beatrix von Storch: Der Generalbundesanwalt muss nach Hanau zurücktreten erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.

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