BegründungKonstant, dass die Zusammenkunft von Ökologen in einer gemeinsamen Organisation ein ständiges Ziel des Zeitraums ist.

in der Erwägung, dass dieses Ziel insbesondere durch den Beitritt einer Partei und ihrer Mitglieder in die EÉLV konkretisiert werden kann. in der Erwägung, dass jeder Fall vom Bundesrat mit seinen Besonderheiten beurteilt werden muss, in der Erwägung, dass es erforderlich sein kann, den Mitgliedern einer solchen Partei anbieten zu können, das politische Dienstalter, das sie in der genannten Partei erworben haben, beizubehalten; Dies ermöglicht es ihnen, ohne 3 Monate zu warten zu wählen und ohne ein Jahr zu warten, zur Wahl in den Bundesrat berechtigt zu sein. MotionDer Bundesrat entscheidet:1) Dem Grundsatz von 3 Monaten Dienstalter bei EÉLV für bestimmte Abstimmungen einen Absatz hinzuzufügen. (unten kursiv und fett)"•II-1-2 MitgliedschaftEuropa Ökologie Die Grünen der ... xyz setzt sich aus einzelnen Mitgliedern zusammen, die gleichzeitig und ausschließlich der nationalen Organisation für Europa Ökologie Die Grünen und Europa Ökologie Die Grünen der ... Xyz. Ein Mitglied darf nur einer lokalen Gruppe angehören, die von seinem Wohnort, seiner Arbeit oder seiner Eintragung in die Wählerverzeichnisse abhängt. Eine begründete Ausnahmeregelung kann vom Regionalen Politischen Rat oder vom Regionalvorstand gewährt werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft, der der Lokalen Gruppe unverzüglich zur Stellungnahme vorgelegt wird, wird von der regionalen Verwaltungsbehörde geprüft. Diese Anweisung folgt den Empfehlungen eines vom Nationalen Exekutivdirektorium festgelegten Protokolls; So können im Falle eines Problems Kontrollen durchgeführt werden, indem die Vorlage von Belegen verlangt wird, indem die individuelle Art der Zahlungsart überprüft und gegebenenfalls der Beteiligte geladen wird. Es werden nur Anträge auf Mitgliedschaft bearbeitet, die von einer personalisierten Zahlungsmethode begleitet werden. Eine Einzugsermächtigung oder eine geteilte Direktüberweisung ist zulässig. Für Personen, die kein Bankkonto haben, dient eine Postanweisung mit einer Wohnsitzerklärung als Nachweis. Die Zahlung per Kreditkarte ist für die Mitgliedschaft per Internet möglich. Die begründete Annahme oder Ablehnung der Mitgliedschaft wird vom Regionalen Politischen Rat oder vom Regionalvorstand auf Delegation des Regionalpolitischen Rates formuliert. Alle Beitritte, die nicht zu einer begründeten Ablehnung geführt haben, die mit der folgenden qualifizierten Mehrheit angenommen wurde, werden akzeptiert:— 50% der Wähler (die Summe der Ja- oder Ja-Stimmen muss mehr als 50% der Wähler betragen – insgesamt Ja, Nein, Leerstimmen); — und 60% der abgegebenen Stimmen (die Gesamtzahl der Ja-Stimmen – oder Ja-Stimmen – muss mehr als 60% der abgegebenen Stimmen betragen – insgesamt Ja und Nein). Die Weigerung einer gewählten Person, der Fraktion beizutreten, der die gewählten Vertreter von Europa Ökologie – Die Grünen angehören, kann vom Regionalverband als Grund für die Ablehnung der Mitgliedschaft angesehen werden. Die Regionalbehörde muss über den Antrag auf Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten nach Eingang des Antrags beim Regionalsekretariat entscheiden (mit Ausnahme von Anträgen, die im Juli eingereicht werden und deren Frist auf zehn Wochen verlängert wird). Das Datum der Einreichung des Beitrittsantrags mit der ersten Rate bestimmt den Beginn des zweimonatigen Untersuchungszeitraums. Geht am Ende dieses Zeitraums keine Antwort der regionalen Einrichtung ein, so gilt der Beitritt als angenommen. Für zusätzliche Informationen kann die Regionalbehörde die Dauer des Untersuchungszeitraums um einen Monat verschieben, sofern diese Abstimmung über die Verschiebung der Frist innerhalb der ersten zwei Monate erfolgt. Die soeben beigetretene Person hat das Stimmrecht, sobald die Mitgliedschaft am Tag der Zustimmung des Regionalen Politischen Rates oder am Ablauf der Weisungsfrist wirksam wird, mit Ausnahme der Stimmen zur Bestimmung interner Funktionen, der Abstimmungen über Wahlstrategien und der Stimmen für die Nominierung von Kandidaten bei externen Wahlen, für die die soeben beigetretene Person nach Ablauf einer Frist von drei Monaten das Stimmrecht erwirbt. die ab dem Tag der Genehmigung durch den Regionalen Politischen Rat oder dem Ablauf der Untersuchungsfrist läuft. Vorschlag, folgenden Absatz hinzuzufügen :D Im Rahmen eines Fusionsverfahrens zwischen der EÉLV und einer anderen politischen Partei kann der Bundesrat beschliessen, dass die Mitglieder dieser Partei, die eine bezahlte Mitgliedschaft in ihrer Partei geleistet haben, an dem Tag, an dem sie Mitglieder der EÉLV werden, ihr in ihrer Herkunftspartei erworbenes Dienstalter behalten. Übergangsmaßnahme bis zum 31.12.2022: Mitglieder der Parteien des Ökologen-Pols, die vor den dezentralisierten Kongressen der EÉLV beigetreten sind (Bestätigung ihrer Mitgliedschaft durch die Region), behalten das in ihrer Herkunftspartei erworbene Dienstalter. Daher haben diese Mitglieder

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