Seit September 2020 verpflichtet eine neue Verordnung wallonische Abgeordnete, dem Verfasser einer Petition zuzuhören, wenn diese von mindestens 1 000 Bürgern unterzeichnet wird und eine konkrete Frage zu einem Thema formuliert, das in die Zuständigkeit der Region fällt.

Während die Parlamentssitzung 2020-2021 zu Ende geht, gibt es einige wichtige Kritikpunkte auf Initiative der Bürger, die dieses Verfahren zur Selbstsprechung genutzt haben. Damit kann die PTB eine erste Bilanz ziehen.

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